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Datenschutz

Haben Sie Ihren eigenen Namen schon einmal "gegooglt"? Sie werden überrascht sein, was Sie über sich lernen... Im Zuge der internet- oder intranetgestützten Kommunikation werden ständig Daten gespeichert. Um uns auf einer Seite anzumelden, müssen wir uns mit persönlichen Daten identifizieren, wenn wir uns auf einer Seite bewegen, werden aufgerufene Seiten und Informationen in Datenbanken gespeichert.


Die Speicherung ist aus verschiedenen Gründen notwendig und sinnvoll. Kommunikation über das Internet wäre sonst letztlich nicht möglich. Auch E-Learning kann kaum funktionieren, wenn Nutzer sich nicht in Systemen anmelden, ihren eigenen Lernerfolg abrufen oder mit Tutoren kommunizieren können.


Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, gilt es, Informationen nur adressatenorientiert weiterzugeben und Datengeheimnisse zu wahren. Was Datenheimnisse sind und welche Rechte und Pflichten Internetnutzer und -anbieter haben, hält das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLandesdatenschutzgesetz (LDSG) fest, das zuletzt im September 2000 umfassend geändert wurde.


In der Praxis betrifft der Datenschutz vor allem drei Bereiche:

  • die Personendaten von SchülerInnen und Lehrkräften,

  • Daten, die bei der Nutzung von E-Learning-Angeboten entstehen,

  • Bilder (auf Fotografien oder in Videos) von Teilnehmern.

Was Datengeheimnisse sind und welche Rechte und Pflichten Sie als Internetnutzer und -anbieter haben, zeigt Ihnen der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLehrerfortbildungsserver.


Weitere Informationen und aktuelle Mitteilungen

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  • Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat eine Handreichung zum Datenschutz für Schulen entwickelt. Als unentgeltliche Broschüre wird sie zunächst vorrangig den Schulleitungen und Schulsekretariaten in Scheswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Sie steht aber auch online zum Download bereit, unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.datenschutzzentrum.de/schule/handbuch-schuldatenschutz.html

  • Das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInstitut für Urheberrecht wurde 1954 als "Insitut für Filmrecht" gegründet und hat inzwischen aber den Schwerpunkt auf "Neue"Medien" gelegt.
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