Jugendmedienschutz: In welchem Rahmen?
Der Jugendmedienschutz ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes dezidiert geregelt. Grundsätzlich geht es nicht nur darum, solche Internetangebote abzuschalten, die den Unterricht stören würden, also zu verhindern, dass sich Schüler parallel in Chats tummeln oder Instant Messages erhalten. Jugendmedienschutz bedeutet vor allem,
Jugendlichen den Zugang zu verbotenen, jungendgefährdenden oder die Entwicklung beeinträchtigenden Inhalten zu verwehren.
Festgehalten ist der Jugendmedienschutz im
- 2003 reformierten
Jugenschutzgesetz (JuSchG). Hier kommt es zu - Überschneidungen mit dem
Strafgesetzbuch (StGB).
Dass die Schule in die Pflicht gerufen ist, liegt erstens in der
- Aufsichtspflicht der Schule begründet. Zweitens wird die Schule
- verantwortlich, indem sie den Internetzugang zur Verfügung stellt und/oder Inhalte bereitstellt.
Aktuelle Informationen rund um das Jugend-
schutzgesetz findet sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
BFSFJ.
Mit dem 1.September 2007 treten Neuerungen zum Jugenschutzgesetz in Kraft, die das Bundesministerium auf einem
Einlegeblatt veröffentlicht.
Fallbeispiele und Erläuterungen zum Gesetz, aktuellen Entscheidungen sowie zur Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeit der Schule finden sie bei Lehrer-Online in der Rubrik
Recht.
Die Initiative
"Sicherheit macht Schule " unterstütz Schulen mit fundierten Hintergrundinformationen, Unterrichtsideen und Praxisbeispielen rund um das Thema Medienkompetenz, verantwortlicher Umgang mit Medien und Jugendmedienschutz. Auf den Seiten findet sich auch ein
Dossier für Jugendmedienschutz sowie ein E-Learningkurs:
Curriculum digitale Kompetenz









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