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Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf die Möglichkeiten der Nutzung beziehungsweise Verwertung eines Werkes und ist Teil des Urheberrechts.

 

Dies kann natürlich besonders für die schulische Arbeit mit Medien, besonders, wenn eine frei zugängliche Publikation im Internet erfolgen soll, von großer Bedeutung sein.

 

§15 UrhG besagt, dass dem Urheber oder der Urheberin eines Werkes das absolute Recht der Verwertung seines oder ihres Werkes zusteht.

Das heißt, der Urheber eines Werkes kann in vollem Umfang darüber entscheiden, wie sein Werk vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, auf- oder vorgeführt wird und muss daher bei einer solchen Verwertung des Werkes durch Dritte um Erlaubnis gefragt werden.

 

Die Festlegung ob und wie ein Werk von Dritten verwertet werden darf erfolgt oft auch über entsprechende Lizenzen.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Nutzungsrechte gegenüber Dritten gewährt werden können. Den genauen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterWortlaut des Gesetzestextes finden Sie auf den Seiten der juris GmbH.

 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAnregungen, wie sich Nutzungsrechte für verschiedene Medien einholen lassen finden sich auf den Seiten des Landesbildungsserver.

 

 

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