Urheberrecht
Das
Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde zuletzt im Jahr 2003 umfassend reformiert. Es definiert die Urheberschaft von Werken und ihren Bearbeitungen sowie die Veröffentlichung und Verwertung von Werken und Werkteilen:
"Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes." (§11)
Der aktuellste Beschluss stammt vom 5. Juli 2007 (2. Korb, Zweites Gesetz zur Regelung des Urhebergesetzes). Eine
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums erklärt die Hintergründe der Reform und maßgebliche Änderungen.
Weil das "Werk" amtliche Schreiben, Bücher und Filme ebenso umfasst wie Computerspiele oder Programme (als "geschützte Werke"), ist das UrHG sehr umfassend. Umfassend sind auch die rechtspolitischen Fragen, die sich seit Reform der Gesetzgebung seit 2003 ergeben haben. Strittig sind nicht zuletzt Punkte, die die Verwertungsrechte des nicht-öffentlichen Sektors betreffen, also der Schulen, Hochschulen und ähnlicher Einrichtungen. Die Problematik nach der Reform erläutert der Strafrechtexperte Prof. Dr. Ulrich Sieber (2004) in einem
Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts.
Was Sie bei der schulischen Arbeit beachten müssen, wenn Sie z.B. Bilder oder Texte nutzen und veröffentlichen wollen,
- erklärt der
Lehrerfortbildungsserver.
- Rechtsanwalt Till Kreutzer hat für das
Multimedia-Kontor Hamburg einen
Praxisleitfaden über Rechtsfragen beim E-Learning veröffentlicht.
Heise.de berichtet. (08.11.07)
- Antonia Loick vom Goethe-Institut erklärt im August 2007 "Das neue Urhebergesetz". <
www.goethe.de/wis/buv/thm/urh/de2550214.htm>
- Unter
www.respectcopyrights.de finden Sie Informationen zum Datenschutz für Pädagogen und SchülerInnen.
- das von
klicksafe.de prämierte Portal
i-rights.info informiert z.B. über selbst gemachte, bearbeitete und kopierte Medien.
- Vera Schäffer, Mitarbeiterin bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, gibt mit dem Titelthema "Urheberrecht und Schule: Wann ist Mediennutzung illegal?" der
Aprilausgabe 2008 der Zeitschrift bildung & wissenschaft (b&w), (GEW, hrsg.), ein paar einfach Richtlinien, an denen sich Lehrpersonen bei der Mediennutzung orientieren können.
- Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über
"Urheberrecht im Alltag". Das Buch kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.







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