Datenschutz im E-Portfolio
Je mehr persönliche Dokumente mit digitalen Signaturen und privaten Angaben im E-Portfolio gesammelt und/oder veröffentlicht werden, umso drängender wird natürlich die Frage des Datenschutzes.
Veröffentlichung von Dokumenten
Bei einer Veröffentlichung von E-Portfolio-Inhalten ist darauf zu achten, dass private Informationen nicht der breiten Öffentlichkeit des Internets zur Verfügung gestellt, sondern jeweils nur für definierte Zielgruppen freigestellt werden. Dazu sollten gegebenenfalls Einverständniserklärungen der Eltern eingeholt werden.
Verwaltung von Dokumenten
Auch bei E-Portfolios, die zur persönlichen Entwicklungsplanung eingesetzt werden, ohne persönliche Dokumente zu veröffentlichen, müssen die jeweiligen datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Angaben wie
- die Personendaten von SchülerInnen und Lehrkräften,
- Daten, die bei der Nutzung entstehen,
dürfen Unbefugten nicht zur Verfügung stehen.
- Bilder (auf Fotografien oder in Videos) von Teilnehmern
dürfen nicht ohne Einholung der Einverständniserklärungen verwendet werden. In welchem Maße dies berücksichtigt werden muss, hängt vor allem davon ab,
- inwieweit der Datenschutz durch das Schulnetzwerk und das verwendete LMS bereits geregelt ist und
- welche technische Lösung Sie für die Erstellung des E-Portfolios nutzen: Je nachdem, ob das E-Portfolio auf dem Rechner des Schülers installiert, in die Lernplattform integriert oder auf den Schulserver installiert ist, ergeben sich eigene Bedingungen für den Datenschutz.







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